Der Kurbeitrag ist ein festgelegter, öffentlich-rechtlicher Beitrag. Grundlage ist Art. 7 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) in Verbindung mit gültiger Kurbeitragssatzung. Der Kurbeitrag wird zur Deckung des Aufwandes für Einrichtungen und Veranstaltungen im Kurgebiet, die Kur- oder Erholungszwecken dienen erhoben.
Der Kurbeitrag der Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee beträgt derzeit pro Person und Aufenthaltstag
2,60 Euro für Erwachsene und
1,30 Euro für Kinder/Jugendliche
(Stand: Juli 2018).
Alle Details zu Ermäßigung, Befreiung, Altersgrenzen etc. entnehmen Sie bitte der derzeit gültigen Satzung:
Maximilianstraße 9
83471 Berchtesgaden
T +49 8652 65650-0
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